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	Kommentare zu: Öffnung der Vereins-Toiletten ab dem 01.07.2025	</title>
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		<title>
		Von: Der Vorstand		</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/oeffnung-der-vereins-toiletten-ab-dem-01-07-2025/#comment-26</link>

		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 19:23:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Liebe Dagmar,

vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Interesse an der Nutzung unserer Vereinstoiletten.

Hier ein paar Infos zur Klärung:
Die Nutzungsgebühr beträgt 10,00 € pro Monat und wird pauschal für das ganze Jahr (Januar bis Dezember) erhoben. In den Wintermonaten ist die Nutzung zwar nicht möglich, da das Wasser abgestellt wird und sich in dieser Zeit nur wenige in den Gärten aufhalten – dennoch gilt die Jahrespauschale, um die Verwaltung und Abrechnung einfach und transparent zu halten.

Wichtig: Der Vertrag zur Toilettennutzung wird jeweils für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Eine Rückgabe des Zugangs ist zwar jederzeit möglich, eine anteilige Erstattung der Beiträge erfolgt jedoch nicht.

Uns ist wichtig zu betonen: Wir wollen mit den Toiletten keinen Gewinn erzielen – sie sollen sich lediglich selbst tragen. Je mehr Mitglieder mitmachen, desto günstiger kann es in Zukunft werden.

Zusätzlich fällt eine einmalige Gebühr von 15,00 € an – diese deckt unter anderem den voll elektronischen Zugang ab.

Übrigens: Aktuell wird die Toilettenanlage umfassend saniert, sodass Du Dich bald auf modernisierte Bedingungen freuen kannst.

Wenn Du Dich für die Nutzung anmelden möchtest, melde Dich gerne direkt bei mir.

Viele Grüße
Maik]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Dagmar,</p>
<p>vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Interesse an der Nutzung unserer Vereinstoiletten.</p>
<p>Hier ein paar Infos zur Klärung:<br />
Die Nutzungsgebühr beträgt 10,00 € pro Monat und wird pauschal für das ganze Jahr (Januar bis Dezember) erhoben. In den Wintermonaten ist die Nutzung zwar nicht möglich, da das Wasser abgestellt wird und sich in dieser Zeit nur wenige in den Gärten aufhalten – dennoch gilt die Jahrespauschale, um die Verwaltung und Abrechnung einfach und transparent zu halten.</p>
<p>Wichtig: Der Vertrag zur Toilettennutzung wird jeweils für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Eine Rückgabe des Zugangs ist zwar jederzeit möglich, eine anteilige Erstattung der Beiträge erfolgt jedoch nicht.</p>
<p>Uns ist wichtig zu betonen: Wir wollen mit den Toiletten keinen Gewinn erzielen – sie sollen sich lediglich selbst tragen. Je mehr Mitglieder mitmachen, desto günstiger kann es in Zukunft werden.</p>
<p>Zusätzlich fällt eine einmalige Gebühr von 15,00 € an – diese deckt unter anderem den voll elektronischen Zugang ab.</p>
<p>Übrigens: Aktuell wird die Toilettenanlage umfassend saniert, sodass Du Dich bald auf modernisierte Bedingungen freuen kannst.</p>
<p>Wenn Du Dich für die Nutzung anmelden möchtest, melde Dich gerne direkt bei mir.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Maik</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Dagmar Luznik		</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/oeffnung-der-vereins-toiletten-ab-dem-01-07-2025/#comment-24</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dagmar Luznik]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jun 2025 14:33:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.neuenhof-koeln.de/?p=2258#comment-24</guid>

					<description><![CDATA[Liebe Gartenfreunde, 

wir hätten Interesse an der Nutzung der Vereinstoiletten. 
Nur um Missverständnisse zu vermeiden eine Rückfrage meinerseits. Die Nutzungsgebühr (in welcher Höhe auch immer) würde sodann diesses Jahr ab Juli bis einschließlich Oktober d. J. und ab 2026 dann ab März (Wasser Marsch) bis Oktober (Wasserabstellung) anfallen. Ist das so korrekt und ist eine jederzeitige Rückgabe des Schlüssels möglich, oder ist hier eine Nutzungsdauerfrist vorgesehen?
Für Eure Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße 
Dagmar Luznik]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Gartenfreunde, </p>
<p>wir hätten Interesse an der Nutzung der Vereinstoiletten.<br />
Nur um Missverständnisse zu vermeiden eine Rückfrage meinerseits. Die Nutzungsgebühr (in welcher Höhe auch immer) würde sodann diesses Jahr ab Juli bis einschließlich Oktober d. J. und ab 2026 dann ab März (Wasser Marsch) bis Oktober (Wasserabstellung) anfallen. Ist das so korrekt und ist eine jederzeitige Rückgabe des Schlüssels möglich, oder ist hier eine Nutzungsdauerfrist vorgesehen?<br />
Für Eure Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Dagmar Luznik</p>
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