Zollstocker Weg 103, 50997 Köln

GARTEN KÜNDIGEN/­­GEKÜNDIGT

FAQ

zur Gartenkündigung

Wie kündige ich meinen Garten?

Solltest du dich dazu entscheiden, deinen Garten aufzugeben, findest du eine Kündigungsvorlage hier unter Downloads & Services. Wenn du deine Kündigung selbst schreibst oder andere Vorlagen verwendest, so achte bitte darauf, dass auch deine Mitgliedschaft gekündigt wird. Bei einer einfachen Kündigung des Gartens würde deine Mitgliedschaft weiterlaufen, wenn dies nicht explizit in der Kündigung erwähnt wird.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Solltest du kündigen wollen, so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

Ich wurde gekündigt, wie geht es nun weiter?

Sollte es zu diesem Punkt gekommen sein (aus welchen Gründen auch immer), so ist hier der normale Ablauf einzuhalten. Die Kündigungsfrist kann hier allerdings variieren.

Was passiert, wenn der Pächter verstorben ist?

Sollte der Pächter leider verstorben sein, so geht der Garten ab dem Sterbetag in den Besitz des Vereins über und die Mitgliedschaft erlischt automatisch. Hier bitten wir um eine entsprechende Nachricht und im besten Fall um eine Kopie der Sterbeurkunde. Ein genereller Anspruch der Erben, den Garten zu übernehmen, besteht nicht, aber der Wunsch darf natürlich gerne geäußert werden und wir werden dies gerne berücksichtigen.

Leider müssen wir darauf hinweisen, dass die Erben bei einem negativen Wert voll in der Verantwortung stehen.

Wie ist der Ablauf nach einer Kündigung?

  1. Sobald deine Kündigung bei uns eingeht, bekommst du eine Bestätigung mit dem Enddatum von uns.
  2. Ein Wertgutachten (Kosten hierfür sind 120,00 €) wird vom Kreisverband erstellt.
  3. Wir führen Kennenlerngespräche, um den passenden Pächter für deinen Garten zu finden.
  4. Wir schauen uns mit den Interessenten und dir den Garten an.
  5. Sollte der Bewerber Interesse an deinem Garten haben, so melden wir dies beim Verpächter.
  6. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist ist die Schlüsselübergabe von Altpächter zu Verein. Hier wird ein Übergabeprotokoll angefertigt und die letzten Fragen werden geklärt.
  7. Die Abschlussrechnung erreicht dich etwa 1-2 Wochen nach der Schlüsselübergabe.

Wann muss ein Wertgutachten erstellt werden?

Ein Wertgutachten muss bei jedem Pächterwechsel durchgeführt werden.

Wer zahlt das Wertgutachten, welches vom Kreisverband erstellt wird?

Die 120,00 €, die in bar am Tag der Wertermittlung mitzubringen sind, zahlt der scheidende Pächter an den Gutachter des Kreisverbandes. Einen Beleg/Quittung hierüber gibt es selbstverständlich im Gegenzug.

Warum muss ein Wertgutachten erstellt werden?

Das Wertgutachten wird erstellt, um den Zustand/Wert des Gartens zu erfassen. Dies kann ein positives aber auch ein negatives Ergebnis sein, je nach Zustand des Gartens. Das Wertgutachten richtet sich natürlich nach der aktuellen Gartenordnung.

Kann ich gegen das Wertgutachten Widerspruch einlegen?

Ja, ein Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Erstellungsdatum möglich und schriftlich (gerne per Mail) an den Vorstand zu richten.

Mein Garten hat einen negativen Wert, was nun?

Sollte dein Garten einen negativen Wert haben, so wurde dieser Garten augenscheinlich nicht im Sinne der Gartenordnung geführt. In der Kündigungsfrist kannst du die Mängel (laut Wertgutachten) beheben und deinen Garten somit wieder in einen positiven Wert setzen. Wenn dies allerdings nicht geschieht, ist der negative Wert auf deiner Abschlussrechnung wiederzufinden.

Mein Garten hat einen positiven Wert, was nun?

Den Betrag bekommst du etwa 2 Wochen nach deinem letzten Tag bei uns überwiesen. Sollte es mal etwas länger dauern, bitten wir hier um Verständnis. Das Geld wird uns vom Verpächter (Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V.) überwiesen und dann können wir erst die Zahlung zu euch veranlassen.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Solltest du kündigen wollen, so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

Kann ich einen Nachpächter bestimmen?

Prinzipiell ist dies machbar, aber bei weitem keine Garantie. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Vorschläge des Pächters anzunehmen oder zu berücksichtigen. Über jedes neue Mitglied entscheidet am Ende der Vorstand.

Muss ich alle meine Werkzeuge und Geräte raus räumen?

Der Garten ist komplett zu räumen und somit ist die Antwort, ja. Natürlich kann mit dem Neupächter verhandelt werden, dass er gewisse Geräte, Inventar usw. übernimmt, zu einem Preis, auf den sich hier geeinigt wird. Sollte der private Verkauf allerdings (aus welchen Gründen auch immer) nicht zu Stande kommen, so ist der Garten komplett zu räumen.

Wann bekomme ich meine Abschlussrechnung?

Die Abschlussrechnung wird dich ein paar Tage nach der Schlüsselübergabe erreichen. Sollte der Garten einen negativen Wert laut Wertgutachten haben, so findest du auch diese Summe auf dieser Rechnung.

Was passiert, wenn ich den Garten nicht räume?

Sollte der Garten nicht geräumt sein und keine Absprache mit dem Vorstand stattgefunden haben, so sind wir leider gezwungen eine Räumungsklage beim Verpächter (Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V.) in Auftrag zu geben.

Was passiert, wenn ich den negativen Wert (laut Wertgutachten) nicht zahle?

Wenn der negative Wert, den du auf der Abschlussrechnung findest, nicht bezahlt wird, werden wir die erste Mahnung mit 5,00 € Mahngebühr an dich senden. Sollte auch dies nicht bezahlt werden, sind wir gezwungen ein gerichtliches Mahnverfahren zu veranlassen. Die enormen Mehrkosten werden den Schuldner zu Lasten gelegt. Zwei Wochen nach Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides kann sodann auf dessen Grundlage ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, sollte die Summe nicht bezahlt sein.

Back To Top