Zollstocker Weg 103, 50997 Köln

EINFAHRTSGENEHMIGUNG

Formular

Hier findet Ihr das Formular zur Einfahrtsgenehmigung & FAQ

    Grund der Einfahrtsgenehmigung:
    Falls keiner der beiden Gründe vorliegt (was nach Übermittlung geprüft wird) wird Dir die Einfahrtsgenehmigung nicht erteilt. Du erhältst keine eMail von uns.


    Tag der Einfahrt:

    Gartennummer:

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen.


    Bekomme ich eine Einfahrtsgenehmigung?

    Bei der Vorstandssitzung am 09.01.2024 wurde beschlossen, dass es keine Einfahrtsgenehmigungen mehr geben wird, außer in folgenden Ausnahmefällen:

    • Es liegt ein aktuelles Wertgutachten vor und die Einfahrt dient der Mängelbeseitigung.
    • Bei Abriss und/oder Neubau der Laube.

    Warum ist die Einfahrt so streng geregelt?

    Leider wurde in der Vergangenheit nicht gerade sorgsam mit dieser Genehmigung umgegangen und die Wege wurden zunehmend beschädigt und die Anträge häuften sich. Viele Pächter/Mitglieder haben sich daraufhin beschwert und fühlen sich gestört durch die Fahrzeuge, die in die Anlage fuhren. Daher war der Vorstand gezwungen am 09.01.2024 eine strenge, aber faire Entscheidung zu treffen.

    An welchen Tagen wäre die Einfahrt erlaubt?

    Sollte ein Ausnahmefall vorliegen, ist die Einfahrt in der Saison (ab Wasser aufdrehen) nur von Montag bis Freitag gestattet. Außerhalb der Saison (ab Wasser abdrehen) von Montag bis Samstag. Für Sonn- & Feiertage werden keine Einfahrtsgenehmigungen ausgestellt.

    Wer entscheidet über die Einfahrt?

    Über die Einfahrt entscheidet der gesetzliche Vorstand und dieser kann die Einfahrt jederzeit widerrufen, sollte hiermit nicht ordnungsgemäß umgegangen werden oder falsche Angaben gemacht worden sein.

    Wer haftet für Schäden, die bei der Einfahrt entstanden sind?

    Für entstandene Schäden, die auf die Einfahrt zurückzuführen sind, haftet der Pächter, der die Einfahrtsgenehmigung beantragt hat. Sollte auch nach schriftlicher Aufforderung die Schäden nicht beseitigt werden, kann der Vorstand die Mängelbeseitigung in Auftrag geben und die Kosten hierfür trägt der Pächter, der die Einfahrtsgenehmigung beantragt hat.

    Was muss ich bei der Einfahrt beachten?

    • Die Einfahrtsgenehmigung sollte ausgefüllt und sichtbar im Fahrzeug liegen.
    • Die Einfahrt ist nur mit einem Fahrzeug zulässig.
    • Achtet darauf, dass die Wege nicht zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden.
    • Es ist nur die Einfahrt über die Jägerstr. zulässig und nicht die Einfahrt beim Vereinsheim.
    • Schaut, dass an dem Fahrzeug, oder Container, auch noch Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen vorbeikommen.
    • In der gesamten Anlage herrschen 6 km/h also Schrittgeschwindigkeit.

    Sollte die Einfahrt mit mehreren Fahrzeugen gewünscht sein, so ist dies extra zu beantragen beim Vorstand. Dieser entscheidet nach Ermessen.

    Wann und wo beantrage ich die Einfahrt?

    Der Antrag ist mindestens 2 Werktage (Mo-Fr) vor Einfahrt zu stellen und kann hier direkt online gestellt werden.

    Wie komme ich in die Anlage?

    Um auf die Anlage zu gelangen, benötigt Ihr einen handelsüblichen Dreikant-Schlüssel für den Poller und den Haupttorschlüssel der Anlage, um das Schloss an der Jägerstraße zu entfernen.

    Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung in die Anlage fahre?

    Sollte ein Pächter/Mitglied mit Fahrzeug aber ohne Genehmigung in der Anlage angetroffen werden, so wird das Fahrzeug umgehend der Anlage verwiesen und dem Pächter droht eine Abmahnung. Des Weiteren wird der Pächter für zukünftige Einfahrtsgenehmigungen gesperrt.

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