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	<title>Informationen für Mitglieder Archive - KGV Neuenhof e.V.</title>
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	<lastBuildDate>Tue, 17 Mar 2026 20:58:59 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Protokoll der JHV 2026 </title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/protokoll-der-jhv-2026/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2026 20:56:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.neuenhof-koeln.de/?p=2608</guid>

					<description><![CDATA[<p>Protokoll der Jahreshauptversammlung 2026 Verein: Neuenhof e. V.Datum: 13. März 2026Beginn: 19:06 UhrEnde: 21:08 UhrOrt: Pfarrsaal der St. Nikolaus-Kirche, Berrenrather Str. 256, 50937 Köln TOP 1 – Begrüßung durch den [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/protokoll-der-jhv-2026/">Protokoll der JHV 2026 </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Protokoll der Jahreshauptversammlung 2026</h2>



<p><strong>Verein:</strong> Neuenhof e. V.<br><strong>Datum:</strong> 13. März 2026<br><strong>Beginn:</strong> 19:06 Uhr<br><strong>Ende:</strong> 21:08 Uhr<br><strong>Ort:</strong> Pfarrsaal der St. Nikolaus-Kirche, Berrenrather Str. 256, 50937 Köln</p>



<span id="more-2608"></span>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 1 – Begrüßung durch den Vorsitzenden des Vorstands</h3>



<p>Die Jahreshauptversammlung wurde vom 1. Vorsitzenden und Versammlungsleiter Maik Gwis am 13. März 2026 um 19:06 Uhr eröffnet. Es wurden 67 Mitglieder sowie die anwesenden Gäste begrüßt. Alle anwesenden Mitglieder wurden gefragt, ob sie sich in die am Eingang ausliegende Anwesenheitsliste eingetragen haben.</p>



<p><strong>1. Anwesenheit von Gästen</strong></p>



<p>Es wurde abgestimmt, ob Gäste bei der Jahreshauptversammlung 2026 anwesend sein dürfen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>67 Ja-Stimmen</li>



<li>0 Nein-Stimmen</li>



<li>0 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Gäste dürfen bei der Jahreshauptversammlung 2026 anwesend sein.</p>



<p><strong>2. Protokollführer</strong></p>



<p>Da keine Schriftführung des Vereins anwesend war, wurde über Jürgen Wittek als Protokollführer für die Jahreshauptversammlung 2026 abgestimmt.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>66 Ja-Stimmen</li>



<li>0 Nein-Stimmen</li>



<li>1 Enthaltung</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Jürgen Wittek wird als Protokollführer bestellt und hat die Aufgabe angenommen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 2 – Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Jahreshauptversammlung 2026</h3>



<p>Die Tagesordnung wurde jedem Mitglied am 1. Januar 2026 per Mail sowie erneut am 24. Februar 2026 und am 12. März 2026 zugestellt. Mitglieder, deren Mailadresse nicht vorlag, erhielten die Einladung mit ihrer Jahresrechnung am 1. Januar 2026 per Post. Es wurde festgestellt, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 3 – Gedenken an die Verstorbenen</h3>



<p>Es ist nicht bekannt, dass im Laufe des letzten Jahres Mitglieder verstorben sind.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 4 – Ehrungen der langjährigen Mitglieder</h3>



<p>Es wurden Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>7 Personen für 10 Jahre Mitgliedschaft</li>



<li>2 Personen für 40 Jahre Mitgliedschaft</li>



<li>2 Personen für 60 Jahre Mitgliedschaft</li>
</ul>



<p>Die Urkunden wurden an die Pächter persönlich übergeben. Nicht anwesende Pächter erhalten ihre Urkunden in den nächsten Tagen per Post.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 5 – Begrüßung der neuen Mitglieder</h3>



<p>Seit der letzten Jahreshauptversammlung 2025 traten 16 Mitglieder dem Verein bei, darunter 3 Fördermitglieder. Insgesamt gab es 13 Pächterwechsel im vergangenen Jahr.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 6 – Beschluss der ordnungsgemäßen Protokollführung der Jahreshauptversammlung 2025</h3>



<p>Das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2025 wurde den Mitgliedern im Newsletter 1/2025 zugeschickt und war in der Einladung zur Jahreshauptversammlung 2026 beigefügt. Zudem lag es für jedes Mitglied zur Einsicht aus und war im Schaukasten ausgehängt.</p>



<p>Die Mitglieder wurden gefragt, ob das Protokoll ordnungsgemäß geführt wurde.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>65 Ja-Stimmen</li>



<li>0 Nein-Stimmen</li>



<li>2 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2025 wurde als ordnungsgemäß geführt bestätigt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 7 – Bericht des 1. Kassierers</h3>



<p>Der 1. Kassierer Michel Vielmetter berichtete über das Geschäftsjahr 2025 und bereits getätigte Ausgaben 2026. Größere Posten wurden erläutert. Die Kassenberichte lagen für jedes Mitglied zur Einsicht aus und sind dem Protokoll beigefügt.</p>



<p>Auf Rückfragen wurde der Kontostand am Tag der Jahreshauptversammlung mit 57.402,15&nbsp;€ angegeben, wovon noch etwa 40.000&nbsp;€ für den Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. reserviert sind.</p>



<p>Zudem wurde mitgeteilt, dass die Ablesegebühr von 3,00&nbsp;€ bisher auf den Jahresrechnungen falsch deklariert war. Diese wurde bislang für das aktuelle Jahr angegeben, muss jedoch rückwirkend berechnet werden. Dies wird auf künftigen Pachtrechnungen korrigiert. Ebenso wird die Bezeichnung in „Ablese-/Bearbeitungsgebühr“ geändert.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 8 – Bericht der Kassenprüferinnen</h3>



<p>Die Kassenprüfung wurde am 6. März 2026 durch die Kassenprüferinnen Waltraud Röttger und Antonia Weber durchgeführt. Die Prüferinnen bestätigten, dass die Kassenführung ordnungsgemäß erfolgte und keine Beanstandungen vorliegen. Der Prüfbericht liegt dem Protokoll bei. Die Kassenprüferin Waltraud Röttger empfiehlt die Entlastung des Vorstands.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 9 – Entlastung des Vorstands</h3>



<p>Der 1. Vorsitzende und Versammlungsleiter Maik Gwis fragte die Mitglieder, ob der Vorstand für das letzte Jahr entlastet werden soll.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>65 Ja-Stimmen</li>



<li>0 Nein-Stimmen</li>



<li>2 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Der Vorstand wird für das vergangene Jahr entlastet.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 10 – Ehrenamtspauschale Jürgen Wittek (2. Vorsitzender)</h3>



<p>Es wurde vorgeschlagen, Jürgen Wittek als 2. Vorsitzendem eine Ehrenamtspauschale von 500,00&nbsp;€ zu gewähren.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>66 Ja-Stimmen</li>



<li>0 Nein-Stimmen</li>



<li>1 Enthaltung</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Die Ehrenamtspauschale von 500,00&nbsp;€ wird an Jürgen Wittek freigegeben.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 11 – Rücklagen für die Erneuerung des Vereinsheims</h3>



<p>Es wurde vorgeschlagen, eine zweckgebundene Rücklage für die Erneuerung des Vereinsheims zu bilden. Hierfür sollen von jedem Mitglied einmalig 25,00&nbsp;€ erhoben werden. Bei derzeit 225 Mitgliedern ergibt sich daraus eine Gesamtsumme von 5.625,00&nbsp;€. Diese Summe soll als feste, zweckgebundene Rückstellung auf dem Tagesgeldkonto hinterlegt werden und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Vorstand hat bereits 1.000,00&nbsp;€ auf diesem Tagesgeldkonto hinterlegt.</p>



<p>Weiterhin wurde von einem Mitglied gewünscht, dass die anteilige Rücklage auf Wunsch zurückerstattet wird, sollte ein Mitglied seine Mitgliedschaft kündigen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>50 Ja-Stimmen</li>



<li>11 Nein-Stimmen</li>



<li>6 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Die Mitgliederversammlung beschließt, dass von jedem Mitglied einmalig 25,00&nbsp;€ erhoben werden. Daraus ergibt sich bei 225 Mitgliedern eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 5.625,00&nbsp;€, die auf dem Tagesgeldkonto des Vereins hinterlegt wird. Diese Rückstellung ist zweckgebunden und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die anteilige Rücklage wird auf Wunsch zurückerstattet, sollte ein Mitglied seine Mitgliedschaft kündigen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 12 – Bericht des Vorstands zu dem letzten Jahr</h3>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Rückschnitt Bäume:</strong> Der Vorstand hat die bereits in der Jahreshauptversammlung 2025 angesprochenen Baumrückschnitte am 26. Oktober 2025 und erneut am 5. Januar 2026 bei der Stadt Köln beantragt. Bisher liegt jedoch keine positive Rückmeldung vor. Aufgrund der Vogelschutzzeit können die Rückschnittarbeiten 2026 wahrscheinlich nicht durchgeführt werden. Das Thema wird weiter verfolgt.</li>



<li><strong>Hecke am Spielplatz:</strong> Am 26. Februar 2026 wurde die Stadt Köln gebeten, die Hecke am Spielplatz vollständig zu entfernen, damit ein ordentlicher Zaun angebracht werden kann. Die Hecke ist mittlerweile zu breit und enthält nicht nützliche Pflanzen, die ausgegraben werden sollen.</li>



<li><strong>Website:</strong> Ein engagierter Pächter betreut die Vereins-Website, über die nun auch Geräte und das Vereinsheim gebucht werden können. Außerdem kann der Kalender auf der Website abonniert werden, sodass keine wichtigen Termine mehr verpasst werden.</li>



<li><strong>Gemeinschaftsarbeit:</strong> Ab dem Jahr 2026 wurde festgelegt, welcher Pächter wann zur Gemeinschaftsarbeit kommt. Die bisherige Organisation war nicht mehr tragbar. Auf Rückfrage wurde erklärt, dass untereinander getauscht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, gibt es einzelne Projekte, die der Vorstand an Pächter vergibt und deren Durchführung als Gemeinschaftsarbeit angerechnet wird.</li>



<li><strong>Wasserschwund:</strong> Es wird berichtet, dass seit längerem Fehlersuche beim Wasserschwund betrieben wird. Eine neue Hauptwasseruhr wird noch installiert, und die Schieber an der Brühler Landstraße wurden von der RheinNetz GmbH verbaut. Die bestehende Uhr dreht sich leider noch leicht weiter. Alle Mitglieder werden gebeten, quartalsweise den Wasserverbrauch zu prüfen und die Werte zu melden. Die Ablese-/Bearbeitungsgebühr bleibt einmal jährlich bestehen.</li>



<li><strong>Strom:</strong> Der Verein hat den Stromanbieter gewechselt und konnte den monatlichen Preis von 137,00 € auf etwa 40,00 € senken, da der Verein Gewerbestrom beziehen kann. Leider wurde der Verein aus dem Zählerkasten ausgeschlossen, da dort ein Schloss eingebaut wurde. Dieses wurde aufgebohrt, um wieder Zugang zum Zählerkasten zu erhalten.</li>



<li><strong>Aushang im Schaukasten:</strong> Ein Aushang, der in den letzten Tagen von außen am Schaukasten angebracht wurde, kritisierte eine Mahnung zusammen mit einer Rechnung. Den Mitgliedern wurde erklärt, dass diese Art der Kommunikation nicht funktioniert. Alle Rechnungen wurden pünktlich am 1. Januar 2026 zugestellt, Mahnungen erst am 4. März 2026 versendet.</li>



<li><strong>Begehungen 2025:</strong> Im Jahr 2025 wurden 192 Begehungsprotokolle erstellt und den Pächtern per E-Mail zugestellt. Daraus entstanden 17 Abmahnungen, und zwei Gärten wurden gekündigt. Auch 2026 werden wieder Begehungen stattfinden. Die Termine sind auf der Website veröffentlicht.</li>



<li><strong>Offene Vorstandssitzung:</strong> Am 11. Juli 2026 ist eine offene Vorstandssitzung geplant, um den Mitgliedern das Ehrenamt näherzubringen. Jedes Mitglied kann teilnehmen, sollte sich jedoch mindestens eine Woche vorher schriftlich anmelden.</li>



<li><strong>Grünschnittcontainer und Häcksler:</strong> Auch 2026 wird während der Gemeinschaftsarbeit kein Grünschnittcontainer für Pächter bereitgestellt. Stattdessen wird ein großer Container zur letzten Gemeinschaftsarbeit am 17. Oktober 2026 bereitgestellt. Außerdem wird ein Häcksler zur Verfügung gestellt. Die Kosten trägt der Verein.</li>



<li><strong>Transportwägen auf dem kleinen Parkplatz:</strong> Am 25. April 2026, bei der zweiten Gemeinschaftsarbeit, werden alle angeschlossenen Wägen abgeflext und entsorgt, die am Parkplatz angeschlossen sind. Der Schrotthändler wird informiert, damit die Wägen direkt mitgenommen werden.</li>



<li><strong>Offene Toiletten:</strong> Ab 14. März 2026 werden die Zugänge wieder freigegeben, sodass berechtigte Mitglieder die Toiletten nutzen können. Das Schloss der Herrentoilette ist defekt, daher dient die Damentoilette vorübergehend auch den Herren. Die Kosten betragen 10,00 € monatlich.</li>



<li><strong>Verkauf von Inventar:</strong> Der Vorstand plant den Verkauf des großen Schranks im Vereinsheim, des Herds inklusive Dunstabzugshaube sowie des Balkenmähers. Diese Gegenstände werden nicht mehr benötigt beziehungsweise sind defekt oder ungeeignet für die Nutzung durch Mitglieder.</li>



<li><strong>Verkaufsautomaten:</strong> Es wurde die mögliche Aufstellung von zwei Verkaufsautomaten auf dem Vereinsgelände vorgestellt. Für den Betrieb würde ein separater Stromzähler installiert. Seitens des Vereins würden lediglich Kosten für eine Kamera zur Überwachung des Bereichs in Höhe von etwa 70,00 € entstehen.</li>
</ol>



<p><strong>Abstimmungsergebnis zu den Verkaufsautomaten:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>58 Ja-Stimmen</li>



<li>3 Nein-Stimmen</li>



<li>6 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Die Mitgliederversammlung befürwortet die Aufstellung von zwei Verkaufsautomaten auf dem Vereinsgelände unter den genannten Voraussetzungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 13 – Eingegangene Anträge</h3>



<p><strong>1. Änderung der Ruhezeiten</strong></p>



<p>Die Mitglieder wurden über einen Antrag auf Änderung der Ruhezeiten informiert. Vorgeschlagen war zunächst, dass die Ruhezeiten von Montag bis Samstag von 14:00 bis 15:00 Uhr sowie von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages gelten. Sonn- und Feiertage sollten komplett Ruhetage bleiben.</p>



<p>Auf Rückfrage einer Pächterin, die eine Anpassung an die Nachbarvereine vorschlug, wurde die nachmittägliche Ruhezeit auf 13:00 bis 14:00 Uhr geändert.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>66 Ja-Stimmen</li>



<li>1 Nein-Stimme</li>



<li>0 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Die neuen Ruhezeiten werden festgelegt und treten ab sofort in Kraft.</p>



<p><strong>Die Ruhezeiten gelten nun wie folgt:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Montag bis Samstag: 13:00 – 14:00 Uhr und 20:00 – 08:00 Uhr des Folgetages</li>



<li>Sonn- und Feiertage: ganztägig Ruhezeit</li>
</ul>



<p><strong>Hinweis:</strong> Diese Ruhezeiten gelten nur während der Saison, also vom Aufdrehen bis zum Abdrehen des Wassers. Außerhalb dieser Zeiträume gelten im Verein keine weiteren Ruhezeiten, abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.</p>



<p><strong>2. Einfahrtsgenehmigung und Wegpflege</strong></p>



<p>Ein weiterer Antrag unter TOP 13 betraf die Einfahrtsgenehmigungen und die Pflege der Wege. Dieser Antrag sollte von einem Pächter vorgetragen werden, der jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend war.</p>



<p>Der 1. Vorsitzende und Versammlungsleiter stellte dazu klar:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die aktuellen Einfahrtsgenehmigungen sind fair und korrekt geregelt.</li>



<li>Einfahrtsgenehmigungen werden nur erteilt, wenn ein Pächter ein negatives Wertgutachten hat, der Neupächter noch unter Auflage steht und Mängel abarbeiten muss.</li>



<li>Eine Einfahrtsgenehmigung gilt auch bei einem aktiven Bauantrag, also bei einem Neubau der Laube.</li>



<li>Die Einfahrtsgenehmigung gilt ausschließlich für die Mängelbeseitigung beziehungsweise den Bau.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 14 – Wahlen wie erforderlich</h3>



<p><strong>Beisitzer – Herr Rüdiger Thelen</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>64 Ja-Stimmen</li>



<li>0 Nein-Stimmen</li>



<li>2 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Herr Rüdiger Thelen nimmt die Wahl als Beisitzer an.</p>



<p><strong>1. Schriftführer – Herr Patrick Stepanek</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>64 Ja-Stimmen</li>



<li>0 Nein-Stimmen</li>



<li>2 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Herr Patrick Stepanek nimmt die Wahl laut seines Schreibens, welches er vor der Jahreshauptversammlung gesendet hat, an.</p>



<p>Es wurde gefragt, ob noch jemand Lust hat, im Vorstand mitzuwirken. Herr Maximilian Radtke meldete sich und bekundete Interesse an einem Beisitzerposten.</p>



<p><strong>Beisitzer – Herr Maximilian Radke</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>66 Ja-Stimmen</li>



<li>0 Nein-Stimmen</li>



<li>0 Enthaltungen</li>
</ul>



<p><strong>Beschluss:</strong> Herr Maximilian Radke nimmt die Wahl als Beisitzer an.</p>



<h3 class="wp-block-heading">TOP 15 – Verschiedenes</h3>



<p><strong>1. Diskussion über Alters- und Behindertenbefreiung bei der Gemeinschaftsarbeit</strong></p>



<p>Die Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass in der Jahreshauptversammlung 2027 über die Altersbefreiung bei der Gemeinschaftsarbeit sowie die Befreiung für behinderte Personen gesprochen werden soll. Es wurde erläutert, dass diese Regelungen prinzipiell diskriminierend seien und daher abgeschafft werden sollen. Gleichzeitig wurde betont, dass ältere Personen bei der Gemeinschaftsarbeit weiterhin nur leichtere, kleinere Arbeiten übernehmen sollen.</p>



<p><strong>2. Diskussion über den Wochentag der Jahreshauptversammlung</strong></p>



<p>Es wurde besprochen, ob die Jahreshauptversammlung zukünftig auf einen Samstag oder Sonntag gelegt werden soll. Ergebnis: Die Jahreshauptversammlung wird weiterhin an einem Freitag stattfinden.</p>



<p><strong>3. Errichtung eines weiteren Behindertenparkplatzes</strong></p>



<p>Ein Mitglied fragte an, ob auf dem kleinen Parkplatz neben dem Vereinsheim ein weiterer Behindertenparkplatz errichtet werden kann, sodass die Anzahl von derzeit einem auf zwei Plätze erhöht wird. Seitens des Vorstands wurde mitgeteilt, dass dieses Anliegen in der nächsten Vorstandssitzung besprochen und eine Umsetzung positiv geprüft wird.</p>



<p><strong>4. Information des Kassierers</strong></p>



<p>Der 1. Kassierer Michel Vielmetter teilte den anwesenden Mitgliedern mit, dass er sein Ehrenamt ab Mai/Juni 2026 niederlegen muss, da er nach Australien auswandert. Somit wird der Posten des ersten Kassierers in naher Zukunft wieder frei.</p>



<p><strong>5. Informationseinladung – Herr Georg Mermagen (Bürgerinitiative A4minus)</strong></p>



<p>Herr Georg Mermagen von der Bürgerinitiative A4minus wurde eingeladen und hielt einen Vortrag über den geplanten Ausbau der A4. Dabei informierte er die Mitglieder über den aktuellen Stand des Projekts und erläuterte, ob und in welcher Form der Verein Neuenhof e. V. betroffen ist und wie man dieses Vorhaben stoppen möchte.</p>



<p>Die Jahreshauptversammlung 2026 wurde vom 1. Vorsitzenden und Versammlungsleiter um 21:08 Uhr beendet, da keine offenen Fragen mehr waren.</p>



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			</item>
		<item>
		<title>Änderung der Gemeinschaftsarbeit 2026</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/aenderung-der-gemeinschaftsarbeit-2026/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2025 08:02:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.neuenhof-koeln.de/?p=2291</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Pächterinnen und Pächter, gerne informiere ich euch bereits heute über eine wichtige Änderung, die ab 2026 in Kraft tritt. Bei der letzten Gemeinschaftsarbeit 2025 wurden wir leider wieder einmal [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/aenderung-der-gemeinschaftsarbeit-2026/">Änderung der Gemeinschaftsarbeit 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Liebe Pächterinnen und Pächter,</strong></p>



<p>gerne informiere ich euch bereits heute über eine wichtige Änderung, die ab 2026 in Kraft tritt.</p>



<p>Bei der letzten Gemeinschaftsarbeit 2025 wurden wir leider wieder einmal stark überrannt – und dies ist leider nicht das erste Mal passiert. Nach sorgfältiger Überlegung haben wir beschlossen, künftig&nbsp;<strong>jeden Garten/Pächter fest für einen Termin der Gemeinschaftsarbeit einzuteilen</strong>, um besser planen und genügend Geräte, Aufgaben und Material bereitstellen zu können –&nbsp;<strong>so wie es in vielen Kleingartenanlagen bereits erfolgreich praktiziert wird</strong>.</p>



<span id="more-2291"></span>



<p><em>Natürlich bleiben alle Patenschaften wie gewohnt bestehen, und gerne kann sich hierfür weiterhin jederzeit gemeldet werden.</em></p>



<p><strong>Die Stundenregelung bleibt ebenfalls unverändert:</strong><br>Jeder Pächter hat weiterhin&nbsp;<strong>4 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr</strong>&nbsp;zu leisten.<br>Nehmen&nbsp;<strong>zwei Personen (min. 18 Jahre)</strong>&nbsp;aus demselben Garten teil,&nbsp;<strong>halbiert sich die Zeit</strong>&nbsp;entsprechend.<br>Eine weitere Verkürzung ist jedoch nicht möglich – auch wenn mehr als zwei Personen zur Gemeinschaftsarbeit erscheinen.</p>



<p>Solltet ihr untereinander tauschen wollen, könnt ihr dies selbstverständlich tun.&nbsp;<strong>Bitte informiert uns jedoch unbedingt darüber</strong>, damit wir die Organisation entsprechend anpassen können.<br><em>Tauschaktionen, die uns nicht gemeldet werden, können bei der Planung leider nicht berücksichtigt werden und werden am Ende des Jahres als nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit mit&nbsp;<strong>200,00 €</strong>&nbsp;in Rechnung gestellt.</em></p>



<p><strong>Termine für die Gemeinschaftsarbeit 2026 (Treffpunkt jeweils am Vereinsheim, Beginn 10:00 Uhr):</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Garten 001 bis 026: 21. März 2026</li>



<li>Garten 027 bis 053: 25. April 2026</li>



<li>Garten 054 bis 080: 30. Mai 2026</li>



<li>Garten 081 bis 107: 04. Juli 2026</li>



<li>Garten 108 bis 134: 08. August 2026</li>



<li>Garten 135 bis 161: 12. September 2026</li>



<li>Garten 162 bis 192: 17. Oktober 2026</li>
</ul>



<p>Und keine Sorge –&nbsp;<strong>bei jeder Gemeinschaftsarbeit wird natürlich auch gegrillt! 😉</strong></p>



<p>Wir freuen uns auf eure Unterstützung und ein erfolgreiches gemeinsames Arbeiten im neuen Jahr!Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit gerne bei uns melden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/aenderung-der-gemeinschaftsarbeit-2026/">Änderung der Gemeinschaftsarbeit 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Erhöhung des Wasserpreise</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/erhoehung-des-wasserpreise/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 May 2025 06:54:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.neuenhof-koeln.de/?p=2262</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Pächterinnen und Pächter, wir möchten euch darüber informieren, dass der Wasserpreis in unserem Verein zum 01.01.2025 von 2,00 € auf 2,70 € pro Kubikmeter (m³) erhöht wurde. Diese Anpassung war notwendig, da der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/erhoehung-des-wasserpreise/">Erhöhung des Wasserpreise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Liebe Pächterinnen und Pächter, wir möchten euch darüber informieren, dass der Wasserpreis in unserem Verein <strong>zum 01.01.2025</strong> von <strong>2,00 € auf 2,70 € pro Kubikmeter (m³)</strong> erhöht wurde.</p>



<span id="more-2262"></span>



<p>Diese Anpassung war notwendig, da der Verein bei der letzten Abrechnung bereits&nbsp;<strong>0,34 € pro m³</strong>&nbsp;aus eigenen Mitteln für den Wasserverbrauch der Pächterinnen und Pächter übernehmen musste. Um künftig eine faire und kostendeckende Abrechnung sicherzustellen, ist die Preisanpassung leider unumgänglich.</p>



<p>Wir bitten um euer Verständnis für diese Maßnahme. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/erhoehung-des-wasserpreise/">Erhöhung des Wasserpreise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
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		<title>Patenschaften</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/patenschaften/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Jun 2024 12:08:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder, gerne wollen wir euch erneut das Thema Patenschaften näherbringen. Aktuell würden wir gerne einige große Projekte in eine Patenschaft übergeben. Bei einer aktiven Patenschaft entfällt natürlich die Gemeinschaftsarbeit. Solltet [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Liebe Mitglieder, gerne wollen wir euch erneut das Thema Patenschaften näherbringen. Aktuell würden wir gerne einige große Projekte in eine Patenschaft übergeben. Bei einer aktiven Patenschaft entfällt natürlich die Gemeinschaftsarbeit.</p>



<span id="more-2113"></span>



<p>Solltet Ihr alleine oder in einer Gruppe Lust haben auf eine Patenschaft, so meldet euch gerne per Mail oder in einer der offenen Sprechstunden. </p>



<p>Aktuell hätten wir folgende Patenschaften zu vergeben:&nbsp;</p>



<p><strong>Pflege Spielplatz </strong>-> min <strong>4 Personen/Pächter </strong><br><strong>Pflege kleiner Parkplatz </strong>-> min <strong>2 Personen/Pächter </strong><br><strong>Planung Veranstaltungen </strong>-> <strong>1 Person/Pächter </strong></p>



<p>Natürlich gibt es auch noch weitere spannende Projekte, die bei uns gerne angefragt werden können. Solltet Ihr selbst noch Projekte sehen, die Ihr gerne betreuen wollt, so meldet euch einfach.&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/patenschaften/">Patenschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
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		<title>Ruhezeiten im Garten</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/ruhezeiten-im-garten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jun 2024 09:11:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder,hiermit informieren wir euch über folgende Ruhezeiten, die am 05.05.2023 bei der Jahreshauptversammlung beschlossen wurden: MO bis FR: von 8:00 bis 13:00 Uhr &#38; von 15:00 bis 22:00 UhrSA: [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Liebe Mitglieder,<br>hiermit informieren wir euch über folgende Ruhezeiten, die am 05.05.2023 bei der Jahreshauptversammlung beschlossen wurden:<br><br>MO bis FR: von 8:00 bis 13:00 Uhr &amp; von 15:00 bis 22:00 Uhr<br>SA: von 8:00 bis 13:00 Uhr &amp; von 15:00 bis 18:00 Uhr<br>Sonn- &amp; Feiertage kompletter Ruhetag<br></p>



<span id="more-2105"></span>



<p>Sonnige Gartengrüße</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/ruhezeiten-im-garten/">Ruhezeiten im Garten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
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		<item>
		<title>Der Bundesverband der Kleingartenvereine informiert über das Cannabisgesetz </title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/der-bundesverband-der-kleingartenvereine-informiert-ueber-das-cannabisgesetz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Apr 2024 08:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Rundschreiben vom Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. über den aktuellen Stand nach Bundesrat: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG): Liebe Gartenfreundinnen, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/der-bundesverband-der-kleingartenvereine-informiert-ueber-das-cannabisgesetz/">Der Bundesverband der Kleingartenvereine informiert über das Cannabisgesetz </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Rundschreiben vom Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. über den aktuellen Stand nach Bundesrat: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG):<br></p>



<span id="more-2099"></span>



<p>Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,<br>der Bundestag hat am 23. Februar 2024 in namentlicher Abstimmung das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Can-nabisgesetz – CanG) verabschiedet. Mittlerweile hat das Gesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung: 20/8704; 20/8763; Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschus-ses 20/10426) auch weitgehend unverändert den Bundesrat passiert, so dass ein In-krafttreten des CanG zum 1. April bzw. zum 1. Juli gegeben ist.<br>Inhaltlich gelten daher unverändert die Hinweise, die der BKD bereits in seinem letz-ten Rundschreiben zu dem Thema gemacht hat:</p>



<p><strong>Zum privaten Anbau von 3 Cannabispflanzen</strong><br>Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenan-lagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen ist nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des ge-wöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei be-standsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).<br>Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am ge-wöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu ge-währleisten sein.<br>Hilfreich wären für diesen Fall klarstellende Regelungen in Gartenordnungen bzw. Pachtverträgen („Insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, die sich regel-mäßig in der Kleingartenanlage XY aufhalten, ist der Anbau von Cannabis auch in Kleingärten mit einer gesetzlich bestandsgeschützten Wohnnutzung nicht zulässig.“) Allerdings sollten sich die Vertragspartner darüber im Klaren sein, dass im Konfliktfall die gewünschte Verbindlichkeit durch diese Ergänzungen lediglich bei Neuabschluss bzw. aktiver Zustimmung des Vertragspartners gegeben ist.</p>



<p><br><strong>Zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen<br></strong>Die Nutzung von Kleingartenflächen durch „Anbauvereinigungen“ im Rahmen eines Kleingartenpachtvertrages nach BKleingG ist aus verschiedenen Gründen nicht zuläs-sig: Zum einen ist der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG nur mit natürlichen Personen möglich; eine juristische Person als Vertragspartner würde die Bereitschaft des Verpächters voraussetzen, einen Pachtvertrag nach den Regelun-gen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzuschließen.<br>Ebenso wäre bei Anbauvereinigungen die für die kleingärtnerische Nutzungsart kenn-zeichnende Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse wohl nicht gegeben.<br>Vor allem aber wären die vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 CanG geforderten hohen Hürden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes („Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine Einsicht von außen zu schützen.“) nicht mit der typischen Konzeption einer Kleingartenanlage und den daraus den Pächtern erwachsenden ver-traglichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.</p>



<p><br><strong>Hinweis zur Diskussion um die Begriffe Wohnung bzw. Wohnsitz / gewöhnlicher Auf-enthalt</strong><br>Motiviert durch den Wunsch, den legalen Anbau auch im Kleingarten begründen zu können, verweisen Interessierte immer wieder auf die Unterscheidung zwischen Wohnsitz und Wohnung im nun abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren. Das Argu-ment liest sich dann oftmals wie folgt; hilfsweise wird teilweise auch auf die Nennung von Kleingärten im Begründungstext verwiesen:<br><br><em>„Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung am 11.10.2023 (BT-Drucksache 20/8763, S. 4 unten) den Vorschlag einer Beschränkung auf den Bereich der Wohnung ab-gelehnt und ausgeführt, dass der „private Eigenanbau“ auch in Gärten, Kleingärten o.Ä. möglich sein soll, da der Anbau dort vor dem Zugriff unberechtigter Dritter durch geeig-nete Maßnahme geschützt werden könne und der Verstoß bußgeldbewährt sei.“</em><br><br>Gerade diese zitierte Ausführung macht aber deutlich, dass es in der Diskussion zwi-schen Bund und Ländern bzw. in der Gesetzesbegründung dem Gesetzgeber um die Frage ging, ob nur die Wohnung selbst oder auch die zur Wohnung gehörende Außen-fläche für den Anbau in Frage kommen soll; nur so ist die Frage nach dem „Zugriff un-berechtigter Dritter“ überhaupt sinnvoll. Das wird deutlich, wenn man die komplette Begründung aus dem Gesetzgebungsverfahren liest:</p>



<p><br><em>„Begründung: Es sollte eine Beschränkung des Anbaus von Cannabispflanzen auf die „Wohnung“ (statt bisher: „Wohnsitz“) erfolgen, um zu vermeiden, dass die Pflanzen beispielsweise auch im Garten angebaut werden. Außerhalb von Wohnungen sind im privaten Bereich die Maß-nahmen gegen eine Zugriffssicherung sowie ein zuverlässiger Blickschutz kaum umsetz-bar. Innerhalb einer geschlossenen Wohnung ist dagegen zumindest eine Sicherung ge-gen den unbefugten Zugriff nicht zum Haushalt gehörender Dritter, leichter möglich. Au-ßerdem besteht beim Anbau im Freien ein signifikantes Risiko, dass Cannabispflanzen aussamen und sich unkontrolliert in der Umgebung verbreiten.“</em><br><br>Dem BKD liegen im Übrigen verschiedene Ausführungen des federführenden Bundes-ministeriums vor, die eines deutlich machen: Den Akteuren des Gesetzgebungspro-zesses war klar, dass ein Wohnsitz im Kleingarten nur in den seltenen Fällen des § 18 bzw. § 20a vorliegen kann. Wörtlich heißt es z. B. in einem Schreiben vom 15. Dezem-ber 2023:<br><br><em>„Der Anbau von Cannabis in Kleingärten wird dem zufolge lediglich unter der Vorausset-zung erlaubt sein, dass die anbauende Person dort einen Wohnsitz innehat. Das ist – wie Sie aus Ihrer Arbeit wissen werden – in der Regel nicht der Fall. Denn es ist in § 3 Absatz 2 Satz 2 Bundeskleingartengesetz gesetzlich geregelt, dass eine Laube in einem Kleingar-ten nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf. (…) Eine Ausnahme gilt gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 lediglich im Rahme des Bestandsschutzes.“</em><br><br>Vor diesem Hintergrund hat auch die AG Recht des Bundesverband der Kleingarten-vereine Deutschlands e. V. (BKD) einstimmig die in unserem Rundschreiben geäußerte Rechtsauffassung bekräftigt.<br><br>Die vorliegenden Informationen dürfen natürlich gerne an diejenigen Vereine und Ver-bände weitergegeben werden, die den BKD im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im organi-sierten Kleingartenwesen mittragen.</p>



<p>Mit freundlichen Grüßen<br>Präsident Dirk Sielmann &amp; Geschäftsführer Stefan Grundei</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/der-bundesverband-der-kleingartenvereine-informiert-ueber-das-cannabisgesetz/">Der Bundesverband der Kleingartenvereine informiert über das Cannabisgesetz </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Information zum Saisonbeginn 2024</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/information-zum-saisonbeginn-2024/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Feb 2024 08:26:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier findet Ihr zum Saisonbeginn 2024 ein Infoschreiben vom Vorstand mit wichtigen Informationen: Gemeinschaftsarbeiten:Am 09.01.2024 wurde bei der Vorstandssitzung einstimmig beschlossen, dass der Stundensatz der nicht geleisteten Gemeinschaftsarbeit von 30,00 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/information-zum-saisonbeginn-2024/">Information zum Saisonbeginn 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Hier findet Ihr zum Saisonbeginn 2024 ein Infoschreiben vom Vorstand mit wichtigen Informationen:</p>



<span id="more-1994"></span>



<p><strong>Gemeinschaftsarbeiten:</strong><br>Am 09.01.2024 wurde bei der Vorstandssitzung einstimmig beschlossen, dass der Stundensatz der nicht geleisteten Gemeinschaftsarbeit von 30,00 € auf 50,00 € steigt. Die Stundenanzahl, die im Jahr zu leisten ist, bleibt unverändert.</p>



<p><strong>Einfahrtsgenehmigung:</strong><br>Am 09.01.2024 wurde bei der Vorstandssitzung einstimmig beschlossen, dass es keine Einfahrtsgenehmigungen mehr gibt außer bei folgenden Ausnahmen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ein aktuelles Wertgutachten liegt vor und es dient zur Mängelbeseitigung.</li>



<li>Bei Abriss und/oder Neubau der Laube.</li>
</ul>



<p>Eine Einfahrtsgenehmigung ist, mindestens 2 Werktage (Mo-Fr) vor Einfahrt zu beantragen. In der Saison gibt es keine Einfahrt am Wochenende und die endgültige Entscheidung über den Antrag trifft der gesetzliche Vorstand.</p>



<p><strong>Dokumente:</strong><br>Ihr findet alle wichtigen und relevanten Dokumente <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/downloads-services/">auf unserer Website zum Download</a>. Sollte da etwas nicht zu finden sein, so fragt dies gerne bei uns an.</p>



<p><strong>Wasser aufdrehen am 16.03.2024:</strong><br>Wir bitten alle Pächter an diesem Datum anwesend zu sein und eure Wasserhähne zuzudrehen. Das Wasser wird ab 10:00 Uhr aufgedreht und steht euch dann wieder zur Verfügung. Für diesen Tag haben wir ein Sanitärunternehmen beauftragt uns zu unterstützen. Bei Problemen meldet euch gerne am Vereinsheim, wo wir dies steuern werden. Auch ein Tausch der alten Uhr ist hier dann noch realisierbar.</p>



<p><strong>Thema Parkplatz:</strong><br>Der Verein bekommt am 22.03.2024 25 Tonnen Grauwacke geliefert, um den Parkplatz wieder instand zu setzen. Wir hoffen auf eine große Beteiligung bei der ersten Gemeinschaftsarbeit am 23.03.2024, um den Parkplatz wieder befahrbar zu machen.</p>



<p><strong>Thema Spielplatz:</strong><br>Auch der Spielplatz lässt zu wünschen übrig und daher bekommen wir auch hier 15 Tonnen neuen Sand geliefert. Der Spielplatz wird vor der Lieferung für einige Tage gesperrt, um mit den Arbeiten hier zu beginnen. Wann dies sein wird, können wir noch nicht abschätzen, aber wir werden euch darüber natürlich informieren, sofern wir da ein Datum haben.</p>



<p><br><em>Euer Vorstand</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/information-zum-saisonbeginn-2024/">Information zum Saisonbeginn 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nachhaltige Lösung für unsere Gärten: Trenntoiletten im Fokus &#8211; 10% Rabatt</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/nachhaltige-loesung-fuer-unsere-gaerten-trenntoiletten-im-fokus/</link>
					<comments>https://www.neuenhof-koeln.de/nachhaltige-loesung-fuer-unsere-gaerten-trenntoiletten-im-fokus/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jan 2024 09:59:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.neuenhof-koeln.de/?p=1936</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder des Kleingartenvereins Neuenhof, wir hoffen, dass Ihr alle einen guten Start ins die neue Jahr hattet. In diesem Jahr möchten wir als Vorstand noch einmal darauf hinweisen, dass [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/nachhaltige-loesung-fuer-unsere-gaerten-trenntoiletten-im-fokus/">Nachhaltige Lösung für unsere Gärten: Trenntoiletten im Fokus &#8211; 10% Rabatt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Liebe Mitglieder des Kleingartenvereins Neuenhof, wir hoffen, dass Ihr alle einen guten Start ins die neue Jahr hattet. In diesem Jahr möchten wir als Vorstand noch einmal darauf hinweisen, dass die Gruben dieses Jahr das letzte mal geleert werden und diese somit im Anschluss geschlossen werden müssen. Eine weitere Leerung wird es nicht mehr geben (<a href="https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/gartenordnung_fassung2023.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">siehe neue Gartenv</a><a href="https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/gartenordnung_fassung2023.pdf">erordnung der Stadt</a>). Daher ist es notwendig, alternative Lösungen zu finden, die nicht nur den Vorgaben entsprechen, sondern auch umweltfreundlich und komfortabel für unsere Mitglieder sind.</p>



<span id="more-1936"></span>



<p>Wir empfehlen daher die Installation von Trenntoiletten in den Gärten. Diese nachhaltige Lösung hat viele Vorteile, die nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch den Gartenalltag für Euch angenehmer gestalten:</p>


<ul>
<li><strong>Funktioniert ohne Wasser und Chemie:</strong> Trenntoiletten benötigen weder Wasser noch chemische Zusätze.</li>
<li><strong>100 % umweltfreundlich:</strong> Durch das Trennsystem und die Verwendung von Einstreu wird Chemie überflüssig und die Reste können anschließend als wertvoller Dünger für den Garten genutzt werden.</li>
<li><strong>Komfortabel wie ein normales WC:</strong> Trenntoiletten bieten den gewohnten Komfort einer herkömmlichen Toilette. Sie sind einfach zu bedienen und bieten eine saubere und hygienische Lösung.</li>
<li><strong>Einfache Handhabung:</strong> Die Pflege und Wartung der Trenntoiletten ist unkompliziert. Die Entleerung der Auffangbehälter kann problemlos durchgeführt werden.</li>
<li><strong>Unkomplizierte Entsorgung:</strong> Die Entsorgung der Abfälle gestaltet sich einfach, da sie bereits vor Ort im eigenen Garten erfolgen kann.</li>
<li><strong>Fast geruchsfrei:</strong> Das Trennsystem und die Verwendung von Einstreu minimieren unangenehme Gerüche, sodass die Nutzung der Trenntoiletten nahezu geruchsfrei ist.</li>
</ul>


<p>Um Euch den Umstieg auf Trenntoiletten zu erleichtern, freuen wir uns, Euch in Zusammenarbeit mit dem Trenntoiletten-Anbieter <a href="https://www.kildwick.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">KILDWICK</a> einen Rabatt von 10% auf alle Produkte im Warenkorb zu ermöglichen. Verwendet einfach den Rabattcode &#8220;Neuenhof&#8221; beim Kauf.</p>



<p><a href="https://www.kildwick.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">KILDWICK</a> hat eine kleine Anleitung zur Verfügung gestellt, welche die Funktionsweise einer Trenntoilette mit Illustrationen erklärt. Wobei wir bei Punkt 2 eher den Mülleimer empfehlen, falls Ihr den Feststoff kompostieren wollt 😉 <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/kildwick_anleitung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hier geht es zum PDF in DE &amp; EN</a>.</p>



<p>Die Trenntoiletten könnt Ihr als Komplett-System kaufen, oder auch einfach nur die benötigten Einzelteile und den Rest selber bauen. <a href="https://www.pinterest.de/search/pins/?q=Trenntoiletten&amp;rs=typed" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Pinterest hat ganz nette Ideen dabei</a>.</p>



<p>Bei Fragen oder Unsicherheiten könnt Ihr gerne die Kommentarfunktion nutzen.</p>



<p>Mit grünen Grüßen,</p>



<p>Euer Vorstand</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="722" height="1024" src="https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/kildwick_anleitung-722x1024.jpg" alt="" class="wp-image-1943" srcset="https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/kildwick_anleitung-722x1024.jpg 722w, https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/kildwick_anleitung-600x851.jpg 600w, https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/kildwick_anleitung-211x300.jpg 211w, https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/kildwick_anleitung-303x430.jpg 303w, https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2024/01/kildwick_anleitung.jpg 750w" sizes="(max-width: 722px) 100vw, 722px" /></figure>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/nachhaltige-loesung-fuer-unsere-gaerten-trenntoiletten-im-fokus/">Nachhaltige Lösung für unsere Gärten: Trenntoiletten im Fokus &#8211; 10% Rabatt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Pachtpreiserhöhung 2024 &#8211; Kreisverband Köln</title>
		<link>https://www.neuenhof-koeln.de/pachtpreiserhoehung-2024-kreisverband-koeln/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Oct 2023 14:08:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.neuenhof-koeln.de/?p=1889</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nachricht vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. an alle Kleingartenvereine und Mitglieder: Sehr geehrte Damen und Herren, die Gartenbegehungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass in vielen Vereinen die Einhaltung der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.neuenhof-koeln.de/pachtpreiserhoehung-2024-kreisverband-koeln/">Pachtpreiserhöhung 2024 &#8211; Kreisverband Köln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.neuenhof-koeln.de">KGV Neuenhof e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Nachricht vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. an alle Kleingartenvereine und Mitglieder:</strong></p>



<p>Sehr geehrte Damen und Herren, die Gartenbegehungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass in vielen Vereinen die Einhaltung der Regeln der Gartenordnung Probleme bereitet. Viele Vorstände tun sich auch schwer, dies ihren Pächtern zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Generalpachtvertrag mit der Stadt Köln beschlossen, dass der Kreisverband die Kontrolle der Regeln aus dem Pachtvertrag und der Gartenordnung stärker unterstützt.</p>



<p>Das Team in der Geschäftsstelle wurde dazu um einen weiteren Mitarbeiter erweitert, der die Aufgabe hat, einerseits die Erledigung der Auflagen bei Pächterwechsel zu überwachen und zum anderen stichprobenartig Begehungen der Kleingartenanlagen durchzuführen, um den Zustand der Gärten in Augenschein zu nehmen. Das entbindet jedoch keineswegs die Vereinsvorstände von diesen Aufgaben, soll jedoch unterstützend wirken.</p>



<span id="more-1889"></span>



<p>Darüber hinaus haben sich die Kosten für die Instandhaltungen in den Kleingartenanlagen in den letzten Jahren deutlich erhöht. Das liegt zum einen an den gestiegenen Kosten für Material und Dienstleistungen, jedoch auch an gestiegenen Anforderungen aus den Vereinen.</p>



<p>Die beiden vorgenannten Punkte machen es leider erforderlich, dass die Umlagen für Verwaltung und Instandhaltung ab dem 01.01.2024 erhöht werden müssen.<br><br>Der Betrag für Instandsetzung steigt von bisher 0,10 € auf 0,11 € je m² Pachtfläche und der Beitrag für Verwaltung steigt von bisher 0,04 € auf 0,07 € je m² Pachtfläche. Die Gesamtpacht einschließlich der Umlagen für Instandsetzung und Verwaltung beträgt daher ab dem 01.01.2024<br><br><strong>0,63 € je m² Pachtfläche</strong><br><br>Wir bitten Sie, diese Information an Ihre Pächter weiterzugeben und bei der Pachtrechnung für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.</p>



<p><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V.</p>



<p></p>



<p><a href="https://www.neuenhof-koeln.de/wp-content/uploads/2023/10/kreisverband-kosten-2024.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Hier geht es zum Schreiben als PDF</a></p>
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		<title>Kleingartenmagazin</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Der Vorstand]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jun 2023 08:54:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationen für Mitglieder]]></category>
		<category><![CDATA[Information]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Vereinsmitglieder haben wir die Chance das Kleingartenmagazin kostenlos zu beziehen. Dies ist in gedruckter oder e-paper Version möglich. Solltet ihr das Kleingartenmagazin noch nicht erhalten, so könnt ihr euch [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Als Vereinsmitglieder haben wir die Chance das <a href="https://www.kleingartenmagazin.de">Kleingartenmagazin </a>kostenlos zu beziehen. Dies ist in gedruckter oder e-paper Version möglich. Solltet ihr das Kleingartenmagazin noch nicht erhalten, so könnt ihr euch mit einer E-Mail an den Vorstand (<a href="mailto:vorstand@neuenhof-koeln.de">vorstand@neuenhof-koeln.de</a>) melden und um Aufnahme in den Verteiler kümmern.</p>



<p>Interessante Themen in diesem und dem nächsten Magazin sind unter anderem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Was tun, wenn sich Moos im Rasen breitmacht?</li>



<li>Tritt- und Dürrefeste Rasenalternativen.</li>



<li>Blühwiesen für Wildbiene, Schmetterling &amp; Co.</li>
</ul>



<p>so wie ein längerfristiger Obstbaumschnittkurs.</p>



<p>Wer schon freigeschaltet wurde, kann das E-Paper unter <a href="https://lvr.kleingarten-e-magazin.de/epaper">https://lvr.kleingarten-e-magazin.de/epaper</a> aufrufen.</p>
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